Kinder- und Jugendschutzkonzept
1. Präambel
Der SV Lindenhardt e.V. 1947 übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein. Der Verein verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld zu schaffen. Jegliche Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt, Diskriminierung, Vernachlässigung oder Grenzverletzung wird nicht toleriert.
2. Ziele des Schutzkonzeptes
Schutz von Kindern und Jugendlichen, Sensibilisierung aller Verantwortlichen, Förderung einer Kultur des Hinsehens, klare Zuständigkeiten und transparente Handlungsabläufe.
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für Vorstandsmitglieder, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Übungsleitende, Helferinnen und Helfer sowie alle Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
4. Risikoanalyse
Besondere Risikosituationen bestehen im Trainingsbetrieb, bei Wettkämpfen, Fahrgemeinschaften, Umkleideund Duschsituationen, Vereinsveranstaltungen, Freizeiten sowie in der digitalen Kommunikation.
5. Verhaltenskodex
Alle Verantwortlichen begegnen Kindern und Jugendlichen mit Respekt, achten deren persönliche Grenzen, schützen ihre Privatsphäre und unterlassen jede Form von Gewalt, Einschüchterung oder Diskriminierung. Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportbezogen und angemessen.
6. Personalverantwortung und Qualifizierung
Der Verein achtet auf die persönliche Eignung aller Personen mit Verantwortung im Kinder- und Jugendbereich und unterstützt Fortbildungen zum Kinder- und Jugendschutz.
7. Erweitertes Führungszeugnis
Soweit gesetzlich vorgesehen oder erforderlich, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werden.
8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche werden ermutigt, ihre Anliegen zu äußern und sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Ihre Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen.
9. Beschwerde- und Meldewege
Alle Mitglieder können sich bei Sorgen, Beschwerden oder Verdachtsfällen an die benannte Ansprechperson wenden. Meldungen werden vertraulich behandelt und dokumentiert.
10. Interventionen
Bei Verdachtsfällen gilt: Ruhe bewahren, Aussagen ernst nehmen, Beobachtungen dokumentieren, keine eigenen Ermittlungen durchführen, die Ansprechperson informieren und bei Bedarf Fachberatungsstellen hinzuziehen.
11. Prävention und Sensibilisierung
Der Verein informiert regelmäßig Trainer, Betreuer, Eltern und Mitglieder über Kinder- und Jugendschutz und überprüft das Schutzkonzept regelmäßig.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten und Hinweise zu Verdachtsfällen werden vertraulich und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.
13. Ansprechpartner für Kinder- und Jugendschutz
Georg Wolfring 1. Vorstand SV Lindenhardt e.V. 1947 Telefon: 0176 61269824 E-Mail: georg-wolfring@t-online.de
14. Kommunikation im Verein
Die Ansprechperson wird den Vereinsmitgliedern über die Vereinswebsite, Aushänge im Vereinsheim, Mitgliederversammlungen sowie die vereinsinterne Kommunikation bekannt gemacht.
15. Inkrafttreten
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde durch den Vorstand des SV Lindenhardt e.V. 1947 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
SV Lindenhardt e.V. 1947
Georg Wolfring
1. Vorstand